Immobilie kaufen oder mieten
Wir finden Ihr neues Zuhause
Jöna Immobilien
Ihre Vorteile im Überblick
Immobilien sind unsere Leidenschaft.
Seit 1978 vermittelt unser Team aus hochqualifizierten Immobilien- und Bankkaufleuten Miet- und Kaufobjekte in der Region Oberfranken.
Vertrauen Sie auf uns als zuverlässigen und kompetenten Partner bei Ihrer Immobiliensuche.
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Wir kennen uns in Oberfranken und Umgebung bestens aus. Mit unseren zwei Standorten in Kulmbach und Bayreuth ist JÖNA seit Unternehmensgründung tief in der Region verwurzelt und vernetzt. Wertvolle Kontakte und lokale Marktkenntnisse helfen uns dabei, Sie optimal zu beraten.
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Unserer langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche verdanken wir ein umfassendes Know-how, eine breite Datenbank an potentiellen Verkäufern, Käufern und Interessenten sowie das richtige Gespür für die perfekte Immobilie.
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Eine umfangreiche persönliche oder telefonische Beratung bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Möchten Sie mieten oder kaufen? Suchen Sie ein kleines Stadtappartement oder ein Häuschen im Grünen? Wie viele Zimmer und wie viel Wohnfläche brauchen Sie? Erst wenn wir alle Kriterien kennen, können wir das passende Zuhause für Sie finden. Unsere Fach- und Marktkenntnisse ermöglichen uns dabei eine realistische Einschätzung.
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Sie suchen ein Eigenheim, eine Mietwohnung oder ein Baugrundstück? Unsere vielseitige Auswahl an Objekten erlaubt es uns, auf Ihre konkreten Suchwünsche einzugehen und Ihnen passende Angebote zu unterbreiten.
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Wir verstehen unser Handwerk und unterstützen und beraten Sie – bei der Immobiliensuche und den Besichtigungsterminen ebenso wie bei den Kaufverhandlungen und allen rechtlichen bzw. notariellen Fragen.
Ob Einfamilienhaus, Luxus-Villa oder moderne Maisonette-Wohnung im Altbau – bei uns finden Sie die passende Immobilie. Neben dem Verkauf von Neu- und Altbauten bieten wir Ihnen Mietwohnungen und -häuser. Eine exklusive Auswahl sehen Sie hier:
Immobilien-Angebote
Aktuelle Immobilien
95326 Kulmbach | Objekt 8789
Bestlage in der Innenstadt! Schöner heller Laden mit großer Schaufensterfront
1.500 EUR/Kaltmiete
95326 Kulmbach | Objekt 8739
Attraktive 2-Zimmer-Wohnung mit schönem Blick und Einbauküche
125.000 EUR
Warum lohnt es sich, die Immobiliensuche über uns abzuwickeln?
Geben Sie Ihre Immobiliensuche vertrauensvoll in unsere Hände. Mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und über 2.500 erfolgreich vermittelte Immobilien spiegeln unser Engagement wider. Dabei greifen wir auf eine breite Datenbank potentieller Verkäufer und ein großes regionales Netzwerk zurück. So können wir Ihnen ausgewählte Objekte präsentieren, die nicht öffentlich am Markt angeboten werden – selbstverständlich mit informativen Exposés, die Ihnen sofort einen guten Überblick liefern. Das vergrößert nicht nur Ihre Auswahl, sondern Sie sparen auch wertvolle Zeit und beschleunigen so Suche und Abwicklung.
Profitieren Sie außerdem von unserem Know-how. Sei es bei der Wohnungssuche, während der Wohnungsbesichtigung, bei der Verhandlung mit Eigentümer bzw. Vermieter oder beim abschließenden Notartermin – wir stehen bei Ihrem Weg zum Traumimmobilie an Ihrer Seite.
Wann muss der Immobilienmakler bezahlt werden?
Für unsere Arbeit und Vermittlung erhalten wir ein erfolgsabhängiges Honorar, eine so genannte Maklerprovision. Die Höhe hängt vom individuellen Kaufpreis und vom Bundesland ab. In Bayern beträgt sie beim Immobilienkauf zwischen 2,38% und 5,95% der Kaufsumme. In der Regel ist sie nur erst zu bezahlen, wenn
- es zum Abschluss eines Kaufvertrags kommt
- ein Maklervertrag eigegangen ist
- wir als Immobilienmakler eine Maklertätigkeit erbracht haben und
- diese Maklertätigkeit Ursache für den Vertragsabschluss ist.
Das heißt, unser Service, wie beispielsweise die Exposés oder die Besichtigung, sind für Sie kostenlos, wenn wir Ihre Wünsche nicht erfüllen können. Doch wer muss die Maklercourtage bei erfolgreicher Vermittlung bezahlen? Hier gilt es zwischen Vermietung und Verkauf zu unterscheiden.
Wer zahlt den Immobilienmakler bei der Vermietung?
Seit Juni 2015 gilt bei der Vermittlung von Mietobjekten bundesweit das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler bestellt, die Maklerprovision bezahlen muss. Beauftragt also der Vermieter einen Immobilienmakler, übernimmt dieser nach Abschluss des Mietvertrags die komplette Provision. Beauftragen Sie hingegen einen Makler mit Ihrer Immobiliensuche und führt diese Suche zum Erfolg, zahlen Sie die Maklercourtage.
Gut zu wissen
Der Verkauf und die Verwaltung von Häusern und Wohnungen gehören ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung oder eine Bewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks?
Gerne unterstützen wir Sie diskret und zuverlässig bei Ihrem Vorhaben.
Kosten beim Verkauf
Wer zahlt den Immobilienmakler beim Verkauf?
Für den Kauf bzw. Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften oder Reihenhäuser) gilt seit dem 23.12.2020 das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Dieses Gesetz bewirkt einige Änderungen zum Bestellerprinzip, die in der Regel zugunsten des Käufers ausfallen.
Bitte beachten Sie: Dieses Gesetz gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke.
Es gibt bei der Zahlung und Aufteilung der Provision drei Möglichkeiten:
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Bei dieser Variante schließt der Makler im Vorwege einen Vertrag mit dem Käufer und mit dem Verkäufer ab und vereinbart eine Doppelprovision. Das heißt: Beide Parteien tragen jeweils 50% der Maklercourtage.
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Bei dieser Variante besteht nur ein Vertrag zwischen Makler und Verkäufer. Der Verkäufer verpflichtet sich im ersten Schritt zur vollen Übernahme, holt sich dann im Rahmen des Kaufvertrags jedoch einen Teil der Courtage (maximal 50%) vom Käufer zurück.
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Bei dieser Variante übernimmt nur eine Partei die volle Maklerprovision, und zwar diejenige, die den Auftrag erteilt. Handelt es sich hierbei um den Verkäufer, spricht man von der „reinen Innenprovision“. Hat der Käufer einen Suchauftrag erteilt und dieser führt zum Erfolg, ist eine „reine Außenprovision“ zulässig, sprich, der Käufer übernimmt die kompletten Maklerkosten.
Verkaufte Immobilien
Unsere Referenzen
Unsere Referenzen aus Miet- und Kaufobjekten sind Zeichen unserer erfolgreichen Arbeit und unseres Engagements.
Wir freuen uns, dass sich dies in der Zufriedenheit unserer Kunden widerspiegelt.
Termin vereinbaren
Sie haben Fragen zur Maklerprovision oder zu anderen Themen rund um die Immobiliensuche?
Kontaktieren Sie uns gerne! Ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei Vor-Ort-Besichtigungen – wir nehmen uns Zeit für Sie!
Immobilien Bayreuth
Hausverwaltung Bayreuth
Florian Naumann
Geschäftsführer
Immobilien Kulmbach
Matthias Koch
Geschäftsführer
Immobilien Bayreuth
Franziska Höhn
Immobilienberaterin