1. Sollte ich zu einer Eigentümerversammlung gehen?
Es findet mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung statt. Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze), um die Wünsche und Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen.
Es werden die Betriebskostenabrechnung und der Wirtschaftsplan beschlossen, der Verwalter entlastet und evtl. anfallende Instandhaltungs- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen, werden die Eigentümer entsprechend informiert. Alle besprochenen / beschlossenen Tagesordnungspunkte werden vom Verwalter protokolliert und in einer Niederschrift an alle Eigentümer versandt.
2. Was muss bei einem Eigentums- oder Mieterwechsel berücksichtigt werden?
Steht ein Eigentums- oder Mieterwechsel an, benötigen wir sämtliche Daten zu diesem Vorgang. Hier die wichtigsten im Überblick:
- Namen und Vornamen des neuen Eigentümers / Mieters
- Komplette Anschrift des neuen Eigentümers
- Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
- Personenzahl
- Nutzen- / Lastenübergabe bzw. Stichtag
- Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser
Einen Vordruck finden Sie in unserem Downloadbereich.
Bei Verkauf / Übertragung der Wohnung benötigen wir einen Nachweis (z.B. Kaufurkunde, Auszug aus dem Kaufvertrag, etc.).
Immobilien Bayreuth
Hausverwaltung Bayreuth
Florian Naumann
Geschäftsführer
Hausverwaltung Kulmbach
Tobias Tröger
Geschäftsführer Hausverwaltung